Voller Härtefall
Bis zur maßgebenden Einkommensgrenze oder bei bestimmten Sozialleistungen kann die Regelversorgung vollständig abgedeckt werden.
Zahnersatz · gesetzliche Krankenversicherung · 2026
Prüfe die Einkommensgrenze, eine mögliche volle Härtefallregelung und den gleitenden Zuschuss knapp oberhalb der Grenze.
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Verwende die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des gemeinsamen Haushalts und die Zuschusswerte aus deinem Heil- und Kostenplan. Die Krankenkasse prüft den Antrag verbindlich.
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Rechenweg
§ 55 SGB V
Der Rechner trennt volle Härtefallregelung, gleitenden Zuschuss und regulären Festzuschuss.
Bis zur maßgebenden Einkommensgrenze oder bei bestimmten Sozialleistungen kann die Regelversorgung vollständig abgedeckt werden.
Knapp oberhalb der Grenze kann ein zusätzlicher Betrag entstehen. Dreimal der Grenzabstand mindert den möglichen Zusatz.
Ist der Grenzabstand groß genug, verbleibt es rechnerisch beim regulären befundbezogenen Festzuschuss.
Reiche den Heil- und Kostenplan mit Einkommensnachweisen bei deiner Krankenkasse ein. Beginne die Behandlung grundsätzlich erst nach Prüfung und Genehmigung. Abrechnung und tatsächliche Kosten können den Zuschuss verändern.