1.582,00 €
40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2026.
3.955 € × 40 %Einkommensgrenze 2026
Die Grenze basiert auf der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro und steigt mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2026.
3.955 € × 40 %Zusätzlich 15 Prozent der Bezugsgröße für den ersten Angehörigen.
1.582 € + 593,25 €Zusätzlich 10 Prozent der Bezugsgröße für jeden weiteren Angehörigen.
3.955 € × 10 %Maßgeblich sind im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige im Sinne der Härtefallregelung, insbesondere Ehe- oder Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder. Die Krankenkasse prüft die konkrete Zuordnung.
Entscheidend sind monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten sowie der berücksichtigten Haushaltsangehörigen. Nicht jede Zahlung gehört dazu; Nachweise und Einordnung übernimmt die Krankenkasse.
Bei bestimmten existenzsichernden Leistungen nimmt das Gesetz eine unzumutbare Belastung an. Dazu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen etwa Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Ausbildungsförderung.