Einkommensgrenze 2026

1.582 Euro
plus Angehörigenbeträge.

Die Grenze basiert auf der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro und steigt mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.

ALLEINSTEHEND

1.582,00 €

40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2026.

3.955 € × 40 %
MIT 1 ANGEHÖRIGEN

2.175,25 €

Zusätzlich 15 Prozent der Bezugsgröße für den ersten Angehörigen.

1.582 € + 593,25 €
JE WEITEREM ANGEHÖRIGEN

+ 395,50 €

Zusätzlich 10 Prozent der Bezugsgröße für jeden weiteren Angehörigen.

3.955 € × 10 %
01

Wer zählt als Angehöriger?

Maßgeblich sind im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige im Sinne der Härtefallregelung, insbesondere Ehe- oder Lebenspartner sowie familienversicherte Kinder. Die Krankenkasse prüft die konkrete Zuordnung.

02

Welche Einnahmen zählen?

Entscheidend sind monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten sowie der berücksichtigten Haushaltsangehörigen. Nicht jede Zahlung gehört dazu; Nachweise und Einordnung übernimmt die Krankenkasse.

03

Leistungsbezug

Bei bestimmten existenzsichernden Leistungen nimmt das Gesetz eine unzumutbare Belastung an. Dazu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen etwa Grundsicherungsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und Ausbildungsförderung.