Passende Eingaben
Nutze die für die Prüfung relevanten monatlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts und ordne Angehörige korrekt zu. Einmalige oder besondere Einkünfte müssen nach den Vorgaben der Krankenkasse bewertet werden.
Wissen von A bis Z
Bei gesetzlich Versicherten kann eine unzumutbare Belastung durch Zahnersatz zu einem erhöhten Festzuschuss führen. Der Rechner stellt Einkommen, Haushaltskonstellation und maßgebliche Grenze gegenüber, ohne die Kassenentscheidung vorwegzunehmen.
Nutze die für die Prüfung relevanten monatlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts und ordne Angehörige korrekt zu. Einmalige oder besondere Einkünfte müssen nach den Vorgaben der Krankenkasse bewertet werden.
Die Ausgabe zeigt, ob die Eingaben rechnerisch unter, über oder nahe an einer Grenze liegen. Der mögliche Zuschuss bleibt auf die Regelversorgung und die tatsächlichen Kosten bezogen.
Versicherungsstatus, anrechenbare Einnahmen, gleitende Härtefallregelung, Heil- und Kostenplan sowie abweichende Versorgung werden von der Krankenkasse individuell geprüft.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Sozialrechtliche Regelung, nach der Versicherte mit niedrigen Einnahmen beim Zahnersatz einen erhöhten Festzuschuss erhalten können.
Ausführliche ErklärungKassenleistung, die sich an einem festgelegten Befund und der zugehörigen Regelversorgung orientiert, nicht unmittelbar an jeder gewählten Behandlung.
Ausführliche ErklärungFür einen Zahnbefund definierte Standardversorgung, auf deren Kosten der Festzuschuss bezogen wird.
Ausführliche ErklärungFür die Härtefallprüfung relevante Einnahmen vor bestimmten Abzügen. Welche Einnahmen einzubeziehen sind, folgt den sozialrechtlichen Vorgaben.
Ausführliche ErklärungBei der Grenzberechnung berücksichtigte Angehörige. Die Zuordnung richtet sich nicht allein danach, wer unter derselben Adresse gemeldet ist.
Ausführliche ErklärungZusätzlicher Zuschuss bei geringfügiger Überschreitung der Belastungsgrenze. Seine Höhe hängt von Einnahmen und Versorgungskosten ab.
Ausführliche Erklärung